

|

|

Unabhaengiger Schlichter hilft bei Differenzen mit der Bank
Was tun, wenn man als Bankkunde glaubt, von seiner Bank falsch beraten worden zu sein? Gleich vor Gericht ziehen? Dabei ist ein Rechtsstreit nicht nur ärgerlich, sondern oft auch langwierig und teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Kreditinstitut und Kunde einfach, schnell und für den Kunden kostenlos geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt. Bereits seit 1992 helfen vier unabhängige und neutrale Ombudsmänner den Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen; ein durchweg erfolgreicher Weg zur Verbesserung der Streitkultur - schlichten statt richten.


Nach bestem Wissen und Gewissen befinden über die Streitigkeiten: Horst-Diether Hensen, der frühere Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Werner Weiss war vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und zuletzt Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Peter Gass leitete bis zu seiner Pensionierung als Ministerialdirigent die zivilrechtliche Abteilung des Bundesministeriums der Justiz, die unter anderem für Fragen des Verbraucherschutzes zuständig ist. Seit 1. Oktober 2004 übt zudem Dr. Gerhart Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), das Amt aus. Er löste Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh, wie er früherer Vorsitzender Richter am BGH, ab.
Mit welchen Fällen sich die Ombudsmänner im vergangenen Jahr insbesondere beschäftigt haben und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, dazu hat der Bankenverband nun seinen neuen Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der privaten Banken vorgelegt. So haben sich die vier Schlichter auch im vergangenen Jahr oft mit dem Bereich Wertpapiergeschäft auseinandergesetzt. Fast 45 Prozent aller Beschwerden stammten von Bankkunden, die sich beispielsweise bei Anlagegeschäften falsch beraten fühlten, oder meinten, über die Risiken ihrer Wertpapiere nicht richtig aufgeklärt worden zu sein. Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Bericht aber auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsleute zu ihren Entscheidungen kommen.
Seit dem Start des Ombudsmannverfahrens am 1. Juli 1992 verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle bis 30. September 2004 insgesamt 11.310 zulässige Beschwerden. Etwas weniger als die Hälfte der Fälle wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.301). In weiteren 378 Fällen regten die Schlichter einen Vergleich an. Die Banken erhielten hingegen in 5.631 Fällen Recht. Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Gerichte anzurufen. Das Verfahren richtet sich in erster Linie an Verbraucher. Darüber hinaus können den Ombudsmann auch Firmen und Selbständige bei Streitigkeiten einschalten, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.
Der Ombudsmann der privaten Banken ist erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank ist die Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zu richten: Postfach 640136, 10047 Berlin.
Informationsbroschüren zum Verfahren und auch der Ombudsmann der privaten Banken:
Tätigkeitsbericht 2003 können beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin, per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) oder unter http://www.bankenombudsmann.de kostenlos bezogen werden.
Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Bankkunde, Ombudsmann, Rechtsstreit, Differenzen, Kreditinstitut, Meinungsverschiedenheiten, Kundenbeschwerdestelle, Kundenbeschwerde, außergerichtliches Schlichtungsverfahren
Abrufe: 1224
RSS-Feed: abonnieren
Twitter: bankingportal24 folgen | Facebook:
Kommentare:
Es wurden bisher keine Kommentare abgegeben. Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag. Klicken Sie hier


Schreiben Sie einen neuen Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag oder diskutieren Sie über dieses Thema oder andere Finanzthemen im Finanzforum. Tauschen Sie sich dort mit anderen Mitgliedern z.B. über Probleme mit Banken, Anbietern oder bestimmte Produkte aus und diskutieren Sie Ihre Meinung.
Zurück zur Finanz Redaktion
|
|