Abzocke am Geldautomaten: Banken in der Kritik








Bis zu 10 Euro je Abhebung

Abzocke am Geldautomaten: Banken in der Kritik

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Die Gebühren für Barverfügungen am Geldautomaten fremder Institute waren schon immer hoch. In den vergangenen Monaten aber haben viele Banken mächtig zugelangt und die Gebühren weiter erhöht. Die offenkundige Abzocke ruft nun auch das Bundeskartellamt auf den Plan. Gegen 280 Institute wird ermittelt.

Bis zu 10 Euro müssen Bankkunden bezahlen, wenn sie am falschen Geldautomaten Bargeld abheben. Kunden von Privatbanken werden bei Abhebungen an Sparkassen-Automaten zur Kasse gebeten und umgekehrt. Beim Bundeskartellamt haben Privatpersonen ebenso wie Kreditinstitute Beschwerde eingereicht. Die Behörde geht diesen nach und hat 280 Banken Fragebögen geschickt. Dazu zählen bundesweit agierende Institute ebenso wie Regionalbanken.

Die Banken müssen nun Rede und Antwort stehen. Das Bundeskartellamt wird daraufhin entscheiden, ob durch die Gebühren der Wettbewerb zwischen den Banken gefährdet wird oder ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt.

Verbraucher leiden unter horrenden Gebühren, wenn sie an einem Automaten Geld abheben, der nicht zum Bankenverbund der eigenen Bank gehört. Einer Untersuchung der FMH Finanzberatung zufolge hatten Banken die Gebühren für solche Abhebungen zu Beginn des Jahres um 13 Prozent gegenüber Mitte 2009 angehoben.

Einige Institute haben die Kosten sogar verdoppelt. Besonders leiden der Untersuchung zufolge die Kunden vereinzelter Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter der Gebühren-Politik.

Am günstigsten sind Barverfügungen für Kunden von Direktbanken. Direktbanken stellen häufig Kreditkarten aus, mit denen an allen Automaten in ganz Deutschland und Europa kostenlos Bargeld abgehoben werden kann. Gegen diese Praxis aber wehren sich die Sparkassen seit einiger Zeit erfolgreich vor Gericht. Sie monieren, dass die Direktbanken ihre Infrastruktur ausnutzen und dadurch Kostenvorteile erlangen, mit denen sie Kunden werben können.

Direktbanken müssen an die Sparkassen für jede Abhebung mit ihrer Kreditkarte 1,74 Euro zahlen. Mehrere Gerichte aber befanden die Sperrung der Direktbank-Kreditkarten durch einzelne Sparkassen für rechtens.



BankingPortal24.de
17.03.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Kommentare:
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bronko K. schrieb am 17.03.2010 17:27:25

Das läuft doch heute nur noch so: Abzocken oder abgezockt werden.

Da brauchen wir kein Kartellamt dafür. Guckt euch doch nur mal die aktuellen Spritpreise an .... und dann noch der Rösler mit seiner Kopfpauschale und Herr Schäuble mit mal eben 80 Mrd. Neuverschuldung. Wer soll das denn noch alles bezahlen? Prost Mahlzeit, da fällt mir nix mehr ein.



Keywords: Barverfügungen, Geldautomaten, Fremdverfügungen, Gebühren, Bundeskartellamt

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