Schattenhaushalt: Wie ein Sonderfonds Schulden legitimiert






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Schattenhaushalt: Wie ein Sonderfonds Schulden legitimiert

Nun ist er doch vom Tisch: Der Schattenhaushalt, mit dem die designierte Bundesregierung sich neue Spielräume für steuerliche Entlastungen verschaffen wollte, kommt nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken haben das Vorhaben von der Bildfläche verdrängt. Je nach Quelle sollte der "Haushalt neben dem Haushalt" ein Volumen von bis zu 90 Mrd. Euro aufweisen. Was aber ist ein Schattenhaushalt genau?

Bei einem Schattenhaushalt handelt es sich um ein so genanntes Sondervermögen. Sondervermögen dienen dazu, besondere Aufgaben zu finanzieren. Sie werden in Gestalt eines eigenen Gesetzes vom Bundestag verabschiedet. Einmal ins Leben gerufen, müssen die Aktivitäten des Sondervermögens – also die Ausgaben, die damit finanzieret werden – nicht mehr im laufenden Bundeshaushalt geführt werden. Es somit theoretisch möglich, trotz einer milliardenschweren Verschuldung einen soliden Haushalt aufzustellen, weil Teile der Ausgaben nicht aufgeführt sind. Aus diesem Grund sprechen Kritiker vom Schattenhaushalt.

Sondervermögen sind in der Geschichte der Bundesrepublik nicht neu. Um die deutsche Wiedervereinigung zu finanzieren, rief die damalige Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl und Finanzminister Theo Waigel "Sonderfonds Deutsche Einheit" ins Leben. Der Fonds finanzierte Ausgaben in den neuen Bundesländern im Umfang von 82,2 Mrd. Euro. Erst im Jahr 2004 wurden die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Verbindlichkeiten von knapp 40 Mrd. Euro erstmals in die Verantwortlichkeit des Bundes übernommen.

Neben den Sonderfonds zur Deutschen Einheit existiert auch ein Erblastentilgungsfonds. Dieser wurde in der Mitte der Neunziger Jahre ins Leben gerufen. Er dient dazu, Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft und der Treuhandanstalt zu finanzieren. Die Gewinne der Bundesbank fließen seit einigen Jahren vollständig in diesen Fonds. Auch der Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung, der im Rahmen der Finanzkrise eingerichtet wurde, ist ein Sondervermögen des Bundes.

Die Begrifflichkeit des "Sondervermögens" täuscht über das Wesen der Fonds hinweg: Tatsächlich verfügen die Sonderfonds nicht über echte Vermögenswerte. Sie werden in der Regel einmalig mit Geld vom Bund ausgestattet. Dieser besorgt sich die Mittel über den Finanzmarkt und nimmt Kredite auf, die dann in das Sondervermögen überführt werden. Für die Darlehen und deren Verzinsung steht der Bund letztlich in voller Höhe ein. Sondervermögen sind mit einer Laufzeit ausgestattet, die der Bundestag b ei der Einrichtung festlegt. Sind die Verbindlichkeiten am Ende dieser Laufzeit nicht getilgt, haftet der Bund.

Die Schulden, die für die Einrichtung eines Sondervermögens in Kauf genommen werden, belasten künftige Generationen ebenso wie alle anderen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand. Die Auslagerung aus dem Bundeshaushalt führt zwar dazu, dass die Grenze zur jährlichen Neuverschuldung des EU-Stabilitätspaktes gewahrt werden kann.

Der Stabilitätspakt sieht eine Nettoneuverschuldung von nicht mehr als drei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung vor. Bei der ebenfalls über das Maastricht-Abkommen definierten Schuldenobergrenze (ein Staat soll eine Gesamtverschuldung von maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten) aber werden auch Sondervermögen angerechnet.

Fazit: Ein Schattenhaushalt dient dazu, eine hohe Neuverschuldung aus dem Blickpunkt der öffentlichen Debatte zu rücken. Seit der Wiedervereinigung hat das Beispiel Schule gemacht und Sondervermögen beschränken sich keineswegs mehr auf außergewöhnliche Belastungen. Im Jahr 2007 schuf die große Koalition ein Sondervermögen mit der Bezeichnung "Kinderbetreuungsausbau", das mit 2,15 Mrd. Euro ausgestattet wurde.



BankingPortal24.de
26.10.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Schattenhaushalt, Sonderfonds, Schulden, Verfassungsrechtliche Bedenken, Haushalt im Haushalt

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