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Einstweilige Verfügung: Gericht stoppt Finanzampel
Die "Finanzampel", mit der Finanzprodukte hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen künftig transparent bewertet werden sollen, ist vorerst gestoppt. Das Landgericht Berlin hat der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt, ihren "Ampelcheck Geldanlage" öffentlich zu machen. Die Verfügung wurde auf Antrag des in Koblenz ansässigen Versicherers Debeka erlassen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ein Bewertungssystem für Finanzprodukte entwickelt, das Geldanlageprodukte mit den Ampelfarben rot, gelb und grün bewertet. Die Kriterien sind dabei Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz. Das Ampelsystem bewertete Versicherungsprodukte – darunter auch die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Rente – mit "dunkelgelb". Aktien und Aktienfonds wurden als "eingeschränkt geeignet" bewertet (im Bezug auf die private Altersvorsorge).
Nach Ansicht der Debeka-Versicherung hat das Ampelsystem der Verbraucherschützer die komplexe Problemstellung, die mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge verbunden ist, zu stark vereinfacht. Besonders das schlechte Abschneiden von Riester- und Rürup-Versicherungen wurde von der Assekuranz bemängelt. Diese beiden Vorsorgegattungen waren vom Gesetzgeber eingeführt und mit steuerlichen Vorteilen bzw. staatlichen Zuschüssen ausgestattet worden, um einen zusätzlichen Anreiz für die private Altersvorsorge zu setzen.
Die Hamburger Verbraucherschützer reagierten mit Zurückweisung der Kritik. Nach Angaben der Versicherungsexpertin Edda Castello sei man "konsterniert" über die scharfe Reaktion der Versicherungswirtschaft auf "eine harmlose Broschüre". Gegen den Beschluss des Gerichts wird nach den Angaben der Verbraucherzentrale Widerspruch eingelegt.
Auch wurde Stellung zu einzelnen Bewertungen durch das Ampelsystem genommen: Die durch die Finanzampel bescheinigte mangelnde Liquidität vieler Lebens- und Rentenversicherungen sehen die Experten durch den Umstand gerechtfertigt, dass 75 Prozent aller Policen mit 30 Jahren Laufzeit vor Ablauf gekündigt werden. Unter Berücksichtigung der Versicherungen mit 12 Jahren Laufzeit sind es immer noch rund 50 Prozent. Durch vorzeitige Kündigungen entsteht den Verbrauchern den Berechnungen nach ein jährlicher Schaden in Höhe von 3,5 Mrd. Euro.
Kritik an der Finanzampel bzw. deren Umsetzung durch die Verbraucherzentrale Hamburg kam auch aus Mannheim. Der Versicherungsprofessor Peter Albrecht übte scharfe Kritik an vielen Punkten des Bewertungssystems. So sei es nicht nachvollziehbar, dass der Insolvenzschutz der Lebensversicherer gegenüber der Einlagensicherung von Bankguthaben schlechter bewertet werde. Albrecht verwies zudem darauf, dass die nach Aussage der Ampel nur mäßige Rendite in der Realität der Policen deutlich höher ausfalle und die von Aktien- oder Geldmarktfonds deutlich übersteige.
BankingPortal24.de
19.08.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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 Keywords: Einstweilige Verfügung, Gericht stoppt Finanzampel, Geldanlageprodukte, Versicherer Debeka
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