

|

|

Sachsen hilft Existenzgründern
Der Freistaat Sachsen vergibt ab sofort Kredite für Existenzgründer. Über die sächsische Aufbaubank können Darlehen für Betriebsmittel und Investitionen über maximal 20.000 Euro aufgenommen werden. Drei Viertel der Mittel des Programms werden über den Europäischen Sozialfonds ESF abgedeckt, ein Viertel wird durch den sächsischen Landeshaushalt gestellt. Finanziert werden Gründungen sowie Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt aktiv sind.
Die Konditionen sind dabei - unter anderem dem niedrigen Zinsniveau am Kapitalmarkt geschuldet – außerordentlich günstig: Der Zinssatz, der für die gesamte Laufzeit des Kredites von sechs Jahren festgeschrieben wird, beläuft sich auf lediglich 3,47 Prozent. Zu diesen Konditionen sind Kredite bei gewöhnlichen Geschäftsbanken keinesfalls erhältlich, zumal diese in vielen Fällen Anforderungen an die zu erbringenden Sicherheiten stellen, die von Gründern und Jungunternehmern nicht erfüllt werden können.
Um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, stehen Kreditnehmer nach Bewilligung und Auszahlung des Förderkredites wahlweise sechs oder zwölf tilgungsfreie Anlaufjahre zur Verfügung. Sofern dies erforderlich ist, kann das Darlehen auch in bis zu drei Teilbeträgen ausbezahlt werden. Kreditnehmer haften für ihre Verbindlichkeiten persönlich – die Darlehen werden nur an natürliche Personen vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung besteht nicht.
Um an das günstige Darlehen zu gelangen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Kreditnehmer seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen unterhalten und die selbstständige Tätigkeit, die mit der Finanzierung angeschoben wird, muss als Haupterwerbsquelle dienen. Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen, dessen Tauglichkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt wird.
Darüber hinaus muss der Nachweis des Vorliegens der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erbracht werden – in kaufmännischer wie auch in technischer Hinsicht. Der Eigenanteil des Kreditnehmers muss sich auf mindestens 20 Prozent belaufen, bei betrieblichen Investitionen auf 40 Prozent. Nicht gefördert werden Unternehmen, deren Geschäftszweck im Bereich der Fischerei, Landwirtschaft, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung anzusiedeln ist. Der Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, nicht jedoch mit den Programmen „Startgeld“ der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie mit der „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ der Sächsischen Aufbaubank.
Die Teilnahme an dem Programm erscheint durchaus lohnenswert – die günstigen Konditionen und die insgesamt faire Ausgestaltung können zu einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit beitragen.
BankingPortal24.de
26.03.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Existenzgründern, Selbständige, Darlehen für Betriebsmittel, Kredite für Existenzgründer
Abrufe: 1329
RSS-Feed: abonnieren
Twitter: bankingportal24 folgen | Facebook:
Kommentare:
Es wurden bisher keine Kommentare abgegeben. Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag. Klicken Sie hier


Schreiben Sie einen neuen Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag oder diskutieren Sie über dieses Thema oder andere Finanzthemen im Finanzforum. Tauschen Sie sich dort mit anderen Mitgliedern z.B. über Probleme mit Banken, Anbietern oder bestimmte Produkte aus und diskutieren Sie Ihre Meinung.
Zurück zur Finanz Redaktion
|
|