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Liquide im Ruhestand: Das Eigenheim verrenten
Die Überlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und die seit der Wiedervereinigung in vielen Haushalten gesunkenen Nettorealeinkommen haben dazu geführt, dass viele Ruheständler über keine ausreichende finanzielle Versorgung mehr verfügen. Nach dem Erwerbsleben steht dann zwar viel Zeit zur Verfügung, in der sich lang gehegte Träume erfüllen lassen. Wie für alle anderen gilt jedoch auch für Rentner, dass "ohne Moos nix los" ist. Viele verfügen dabei über lediglich einen einzigen nennenswerten Vermögensgegenstand, von dem zu trennen freilich vielen schwerfällt: Das Eigenheim.
Was in den USA und Großbritannien längst Standard ist, breitet sich auch auf dem deutschen Markt aus: Rentner können ihre Immobilie beleihen und dennoch bis zum Ende ihres Lebens darin wohnen. Das Prinzip der auch als Reverse Mortgage bezeichneten Kredite ist einfach und entspricht dem, das auch bei gewöhnlichen Immobilienfinanzierungen zur Anwendung kommt. Eine vollständig im Besitz des Eigentümers befindliche Immobilie wird beliehen, die darlehensgebende Bank wird ins Grundbuch eingetragen.
Die Kredite können entweder in Gestalt einer monatlichen Auszahlung das Einkommen aufbessern oder in Gestalt einer einmaligen, größeren Auszahlung dazu dienen, bestimmte Wünsche zu finanzieren. Getilgt werden muss dabei nichts: Die Darlehensschuld inklusive der angefallenen Zinsen wird erst mit dem Tod des Kreditnehmers fällig. Ist dieser verheiratet, endet die Kreditlaufzeit mit dem Tod des Ehepartners, sofern dieser länger lebt. Nach dem Tod des Kreditnehmers haben die Erben dann die Möglichkeit, durch die Begleichung der Schulden das Objekt zurückzukaufen oder aber die Verbindlichkeiten durch eine Veräußerung zu decken. Die Darlehenssumme wird bei der Bemessung der Erbschaftssteuer vom Objektwert abgezogen.
An die Erben kann dennoch gedacht werden. So ist es möglich, die Haftung für die Rückzahlung des Darlehens auf die Immobilie zu beschränken. Kann der Kredit dann durch eine Veräußerung nicht getilgt werden, trägt die Bank das Verlustrisiko. Andere Vermögensgegenstände können vom Darlehensnehmer unbehelligt auf die Nachkommen übertragen werden. Diese Risiko-Begrenzung wird im Zinssatz des Verrentungs-Kredites selbstredend berücksichtigt.
In welchem Umfang eine Immobilie verrentet werden kann, richtet sich nach der Lebenserwartung des Kreditnehmers. Diese wird anhand derselben Sterbetafeln bemessen, die auch bei Lebensversicherungen zum Einsatz kommen. Der maximale Beleihungswert beläuft sich auf 80 Prozent des Objektwertes. Es ist also durchaus möglich, mehrere hunderttausend Euro zu erhalten. Geeignet erscheinen die Verrentungsmodelle grundsätzlich für alle, die im Ruhestand unter Geldmangel leiden.
In Deutschland steckt der Markt für Reverse Mortgage-Kredite noch in den Kinderschuhen. Die Immokasse GmbH mit Sitz in Grünwald nahe München will nun die Bekanntheit der Darlehen steigern. Mit dem ImmoRentenPlus-Programm soll es Rentnern, die eine eigene Immobilie besitzen, ermöglicht werden, ihre Einkünfte aufzubessern. Das Mindestalter des Kreditnehmers beträgt bei der Immokasse 65 Jahre, die Immobilie, die beliehen wird, muss mindestens 100.000 Euro wert sein.
BankingPortal24.de
10.03.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Rente, Rentenversicherung, Ruhestand, Eigenheim, Bank, Kredit
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Kommentare:
MeierSchulze schrieb am 12.01.2010 12:23:58
Guck mal bei www.immokasse.de. Die können dir bestimmt weiter helfen.
Reinhard Albrecht schrieb am 10.01.2010 21:14:36
Eigenheim verrenten, welche Bank macht das?


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