Quo Vadis, Einlagensicherung?






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Quo Vadis, Einlagensicherung?

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Die deutsche Einlagensicherung stand auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Dieses verabschiedete einen Gesetzentwurf, der die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung ändern soll. Wirklich ändern wird sich allerdings nach Ansicht neutraler Beobachter nichts. Vielmehr ist fraglich, wie leistungsfähig das deutsche Einlagensicherungssystem tatsächlich ist. Auf den ersten Blick scheinen Bankeinlagen bei deutschen Instituten sicherer zu sein als die Katholizität des Papstes. Die ING-Diba beispielsweise sichert eine Haftung im Umfang von 1,3 Mrd. Euro zu – pro Kunde. Dass das niederländische Institut bereits staatliche Hilfen in Anspruch genommen hat, scheint dabei in Vergessenheit geraten zu sein. Fraglich nämlich ist, woher im Zweifel die besagten Gelder zur Entschädigung kommen sollen.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken verfügt nach Ansicht von Experten über Mittel von drei, maximal vier Mrd. Euro. Genaue Zahlen sind nicht erhältlich – der BdB verweigert in diesem Zusammenhang jeglichen Kommentar. Die rund 180 Banken, die dem Bundesverband angehören, müssen jedes Jahr 0,3 Promille der Verbindlichkeiten, die sie ihren Kunden gegenüber haben, in den Fonds einzahlen. Dies reicht nach allem menschlichen Ermessen im Zweifelsfall nicht aus, um die Ansprüche der Kunden einer insolventen Bank zu decken. Eine Aufstockung des Fonds durch die Banken ist sehr unwahrscheinlich: Derzeit wird sogar darüber spekuliert, ob die Kreditinstitute ihren derzeitigen Verpflichtungen überhaupt nachkommen. Und einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds haben Mitgliedsbanken ohnehin nicht. Fiele eine große deutsche Bank, könnten deren Kunden demnach nur darauf bauen, dass das Versprechen der Bundesregierung, alle Einlagen zu sichern, eingehalten wird.

Die beispiellose Finanz- und Bankenkrise offenbart dem kritischen Beobachter die Endlichkeit des Gutes Sicherheit. Geht in einem normalen Marktumfeld eine kleine Bank pleite, greift das Sicherungsnetz der anderen Banken. Bei den Privatbanken ist dies der Bundesverband deutscher Banken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken verfügen jeweils über eigene Systeme. Die Entschädigung der Kunden einer insolventen Bank liegt dabei im ureigensten Interesse der Geldhäuser, weil ein Sicherungsnetz das Vertrauen der Kunden stärkt und dadurch zu höheren Einlagen insgesamt führt.

Was aber, wenn eine große deutsche Bank zu Fall kommt? Die Deutsche Bank als nationaler Branchenprimus verzeichnete im Jahr 2007 eine Bilanzsumme von zwei Billionen Euro. Das entspricht rund 80 Prozent der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung. Zwar bestehen die Verbindlichkeiten eines Kreditinstitutes nicht nur aus Spareinlagen – die Dimensionen aber lassen allmählich erahnen, worum es bei der Einlagensicherung und ihren Grenzen geht. Die zweitgrößte deutsche Bank, die Commerzbank (zu der die Dresdner Bank gehört) verzeichnet eine Bilanzsumme von 1,1 Billionen Euro und hat bereits umfangreiche staatliche Hilfen erhalten, ohne die sie - da sind sich Beobachter sicher – bankrott wäre. Der Staat hofft darauf, dass die Hilfen Schlimmeres abwenden -weil er sonst selbst schnell in finanzielle Schieflage gelangen kann.

Bricht das (deutsche) Bankensystem vollends zusammen, gibt es keine Instanz mehr, die die Anleger entschädigen kann. Der Staat kann im Zweifelsfall nicht – jedenfalls nicht ernsthaft - mehrere Billionen Euro Schulden aufnehmen und damit das Einkommen künftiger Generationen zum Erhalt des Vermögens der heutigen Generation verpfänden. Treten Verbindlichkeiten auf, die eine Größenordnung des Bruttoinlandsproduktes oder mehr umfassen, sind die Einlagen der Sparer verloren. Entweder, indem sie schlicht nicht mehr verfügbar sind oder aber indem eine Geldentwertung –per Gesetz oder durch entsprechende Operationen der Notenbank  - durchgeführt wird. Daran ändert weder ein Einlagensicherungsfonds noch ein Versprechen der Kanzlerin etwas. Der neuerliche Gesetzentwurf spiegelt wider, woran Banken und Politiker derzeit hängen wie der Patient am Tropf: Vertrauen. Damit ist das verlorene Vertrauen der Banken untereinander ebenso gemeint wie das der Anleger, die bislang kühlen Kopf behielten und den Zusammenbruch des Bankensystems nicht durch einen „Bank-Run“ forciert haben.



BankingPortal24.de
20.02.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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Keywords: Einlagensicherung, Einlagensicherungsfonds, Banken, Anlegerentschädigung

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