Die Schuldenbremse soll den Staat mäßigen






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Die Schuldenbremse soll den Staat mäßigen

Die Staatsverschuldung in Deutschland ist beängstigend hoch: Rund 1,5 Billionen Euro groß ist der Schuldenberg, den Bund, Länder und Gemeinden in den letzten Jahrzehnten aufgehäuft haben. Allein in diesem Jahr kommen noch einmal mindestens 60 Mrd. Euro hinzu, im nächsten Jahr könnten es weitere 100 Mrd. Euro sein. Die Politik versucht derzeit, der Rezession durch steigende Staatsausgaben entgegenzuwirken. Ökonomen begrüßen dies und die neuen Schulden, die zur Stimulation der Wirtschaft aufgenommen werden, finden auch in der Bevölkerung Akzeptanz. Auch diese Krise aber wird irgendwann vorüber sein. In Zukunft, darauf haben sich Politiker mehrerer Parteien verständigt, soll mit Schulden – und damit dem Einkommen künftiger Generationen – vorsichtiger umgegangen werden.

Diskutiert wird seit Monaten eine so genannte Schuldenbremse. Diese soll irgendwann einmal ins Grundgesetz eingefügt werden und die regierenden Politiker für alle Zeit verpflichten, keine neuen Schulden mehr zu machen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände dazu zwingen. Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht, dass Staatsaugaben auf Pump die Regel und keinesfalls auf Zeiten besonderer Belastung begrenzt waren: Seit den 1960er Jahren haben sich die Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand kontinuierlich ausgeweitet - in konjunkturell guten wie auch schlechten Zeiten.

Die Pläne der Politik sehen nun eine gesetzlich auferlegte Beschränkung neuer Schulden vor. Sofern neue Verbindlichkeiten aufgenommen werden, sollen sie binnen kurzer Zeit wieder zurückgeführt werden. Ob sich die Bemühungen der Regierenden in künftig geringeren Defiziten niederschlagen werden, ist letztlich dennoch ungewiss. Was die Politiker gerne verschweigen: Im Grundgesetz existiert bereits eine Schuldenbremse. Das Gesetzt sieht vor, dass die öffentlichen Schulden nicht höher sein dürfen als die staatlichen Investitionen. Der Bundesfinanzminister kann allerdings eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausrufen und der öffentlichen Hand damit ermöglichen, die Regelung auszusetzen. Dies hat Peer Steinbrück längst getan und es erscheint auch sinnvoll, so zu handeln.

Bereits unter Hans Eichel aber galt das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als gestört. Die Rezession zu Beginn des Jahrzehnts hatte die öffentlichen Haushalte überfordert. Damals aber war das BIP nur kurzzeitig und um nur wenige zehntel Prozentpunkte rückläufig. Die Defizite schrumpften im Verlauf des Konjunkturaufschwungs und waren im Jahr 2008 fast verschwunden. Nun, da der Abschwung einsetzt, weiten sie sich prompt wieder aus. Wenn in konjunkturell guten Zeiten eine rote Null erreicht wird und in schlechten Zeiten - die es zwangsläufig immer wieder gibt – die Neuverschuldung stark ansteigt, hilft eine per Gesetz verordnete Schuldenbremse freilich gar nichts. Die Ursachen für die hohe Staatsverschuldung liegen - diese Auffassung vertreten zahlreiche Ökonomen schon seit Jahren – in der konsumtiven Struktur der öffentlichen Ausgaben. Diese lässt sich wenn überhaupt dann nur durch umfassende Reformen ändern und nicht per Gesetz.

BankingPortal24.de
16.02.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Staatsverschuldung, Schuldenbremse, Schuldenberg, Neuverschuldung

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