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Verfassungsgericht: Pendlerpauschale grundgesetzwidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Neuregelung der Pendlerpauschale seit dem Jahr 2007, nach der die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Wohnung erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten abzusetzen sind, verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Verfassungsrichter erklärten in ihrem Urteil die derzeitige Pendlerpauschale für unzulässig und verfügten, dass bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber die alte Regelung (auch rückwirkend) gelten muss, nach der die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz bereits ab dem ersten Kilometer anzusetzen sind und dass der Gesetzgeber eine neue Regelung finden muss.


Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass keine Änderungen geplant seien und dass die alte Regelung nun wieder gelten sollte. Insgesamt müssen nun rund 7,5 Mrd. Euro aus den Jahren 2007 bis 2009 zurückerstattet werden. Wann dies geschieht, ist derzeit allerdings noch nicht sicher. Steinbrück zufolge werden die Steuerzahler bereits im ersten Quartal 2009 um etwa drei Milliarden entlastet. Die Bundesregierung wird nach Aussage des Ministers die Einnahme-Ausfälle nicht durch Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensieren und die rund 2,5 Mrd. Euro jährlich, die durch die neue Regelung zusätzlich eingenommen werden sollten, durch zusätzliche Neuverschuldung finanzieren.
BankingPortal24.de
09.12.2008
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Bundesverfassungsgericht, Pendlerpauschale, Pendler, grundgesetzwidrig
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Kommentare:
kein Pendler schrieb am 10.12.2008 09:10:35
Schönes Weihnachtsgeschenk! Schade, dass ich kein Pendler bin.


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