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Einlagensicherung in Deutschland - was Sparer wissen sollten
Die Einlagensicherung in Deutschland steht derzeit im Mittelpunkt des Interesses vieler Sparer. Die Angst, im Zuge der weltweiten Finanzkrise einen Vermögensverlust durch die Pleite der Bank des Vertrauens zu erleiden, ist groß. Die Einlagensicherung dient seit je her dazu, das Vertrauen der Anleger sicherzustellen. Banken werden daher auch nicht müde, ihre Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds zu betonen und verweisen auf ungemein hohe Deckungssummen. Die Deutsche Bank erklärt auf ihrer Internetseite, dass bis zu 900 Millionen Euro durch die Einlagensicherung gedeckt sind - pro Kunde.
„Einlagensicherung“ ist derzeit ein vielfach verwendeter Begriff. Er beschreibt - im Hinblick auf die deutschen Privatbanken - zwei verschiedene Einrichtungen, die das Vermögen der Sparer sichern sollen. Seit 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB), die sich als die gesetzliche Einlagensicherung versteht. Die Einrichtung sichert Einlagen von bis zu 20.000 Euro pro Kunde ab, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent beim Anleger verbleibt. Die Höchstgrenze bezieht sich dabei auf alle Konten eines Sparers bei einer insolventen Bank und wird in keinem Fall überschritten.
Der „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken“ steht für Schäden ein, die über die EdB nicht abgedeckt werden - zumindest wenn die angeschlossenen Banken dies wollen. Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds sind –so steht es in den Statuten – freiwillig und basieren nicht auf einem einklagbaren Rechtsanspruch. Der Fonds deckt dabei eigenen Angaben zufolge 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals einer insolventen Bank ab. Aus diesem Umfang leiten sich Sicherungslevel wie das oben bezeichnete im Fall der Deutschen Bank ab.
Der fakultative Charakter der Leistungen des Fonds allerdings lässt vermuten, dass im Fall der Pleite einer großen Bank, die Ausfälle von Kundeneinlagen in zweistelliger Milliardenhöhe nach sich ziehen würde, die Bereitschaft zur Deckung seitens der anderen Banken gering ausfallen würde, da Zahlungen in dieser Größenordnung die anderen Institute selbst in Bedrängnis brächten. Der Sicherungsfonds schließlich verfügt über (fast) keine eigenen Mittel, sondern bezieht diese im Zweifelsfall von den angeschlossenen und zur Zahlung bereiten Banken, die ihrerseits ihr Ergebnis belasten.
Der Sicherungsfonds eignet sich somit zur Sicherung der Einlagen von Kunden kleiner Banken und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb in der Branche. Einen „Big-Bang“ aber kann die Einrichtung nicht auffangen.
Sparern bleibt demnach nur zu hoffen, dass keine bedeutende deutsche Bank zusammenbricht, wovon auch die meisten Fachleute überzeugt sind.

BankingPortal24.de
21.11.2008
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Einlagensicherung, Einlagensicherungsfonds, Sicherungsfonds, Sparer, Geldanlage
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