LBS bietet bald ersten Riester-Bausparvertrag






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Riester Rente auch fürs Eigenheim

LBS bietet bald ersten Riester-Bausparvertrag

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Der Bundestag verabschiedete vor kurzem den "Wohn-Riester" und ermöglicht Bauherren damit künftig, die Mittel aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, umgangssprachlich als "Riester Rente" bezeichnet, zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums zu nutzen, sogenanntes Riester Bausparen.

Die Landesbausparkasse LBS hat nun als erstes Unternehmen der Branche auf die Novelle reagiert und bietet eigenen Angaben zufolge in Kürze einen Bausparvertrag an, der sich mit der Riester-Förderung kombinieren lässt.

Künftig können Bausparer in der Sparphase ihres Vertrages dann die Zulagen dem Bausparguthaben zuschreiben lassen und in der Auszahlungsphase die gesamten Mittel zur Finanzierung der eigenen vier Wände einsetzen.
Dabei können sowohl die bis zur Zuteilung angesparten Vertragsguthaben verwendet als auch die weiteren Einzahlungen und Zuschüsse zur Tilgung herangezogen werden. Insbesondere für Familien mit Kindern ergibt sich so eine spürbare Entlastung bei der Eigenheimfinanzierung: Neben der Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich, die jedem Sparer zusteht, gewährt der Fiskus für jedes kindergeldberechtigte Kind einen weiteren Zuschuss in Höhe von 185 Euro – wurde der Nachwuchs erst in diesem Jahr geboren, erhöht sich die Förderung sogar auf 300 Euro.

Einzige Voraussetzung für die Auszahlung der Riester Förderung ist die Einzahlung von mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen zertifizierten Vertrag. Der LBS-Bausparvertrag wird die Zertifizierung nach Angaben der Bausparkasse in Kürze erhalten.

Die Eigenheimrente lohnt auch für Ehegatten, die nicht erwerbstätig sind und über kein regelmäßiges Einkommen verfügen: Wer den Sockelbetrag von sechzig Euro im Jahr in einen Vertrag einbezahlt, erwirbt den vollständigen Anspruch auf die Zulagen. In Kombination mit der Wohnungsbauprämie kann so auch ohne großen Eigenmitteleinsatz eine erkleckliche Summe angespart werden.

Die entnommenen Vertragsguthaben müssen bis zum Beginn der Auszahlungsphase, die bei Riester Verträgen ab dem 60. Lebensjahr beginnen kann, wieder zurückgeführt werden. Dabei wird den fiktiv fortgeschriebenen Vertragsverläufen eine jährliche Guthabenverzinsung in Höhe von zwei Prozent zugrunde gelegt. Erfolgt die Rückzahlung nicht, kann sich daraus im Rentenalter eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt ergeben: Durch die nachgelagerte Besteuerung werden die gesamten (im Zweifelsfall fiktiven) Rentenzahlung mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Der „Wohn-Riester“ ist aufgrund der Möglichkeit, die Einzahlungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend zu machen, für beinahe jeden angehenden Eigenheimbesitzer geeignet. Er schafft dabei insbesondere für kinderreiche Familien einen teilweisen Ersatz für die Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 vom Gesetzgeber abgeschafft wurde.

BankingPortal24.de
12.09.2008

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Riester Rente, Riester, Riester Förderung, Bausparer, Bausparen, LBS

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