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Banken: Geschäft mit der Abgeltungssteuer
Mit dem nächsten Jahreswechsel tritt die Abgeltungssteuer in Kraft und beschert deutschen Kapitalanlegern weitreichende Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Kapitaleinkünften. In Zukunft werden sämtliche Erträge mit einer pauschalen Steuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag abgegolten; die bisherige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne bislang steuerfrei vereinnahmt werden konnten, entfällt ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden.
Die Banken reagieren naturgemäß schon jetzt auf die bevorstehenden Neuerungen und raten Kunden dazu, noch vor dem Jahreswechsel eine Umschichtung des Depots vorzunehmen: Wertpapiere, die noch vor dem 01.01.09 erworben werden, unterliegen in Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen der bisherigen Regelung.
Die Kreditinstitute raten insbesondere zum Erwerb von Dachfonds und verweisen darauf, dass diese auch in Zukunft bei Umschichtungen ihres Portfolios keine Steuerpflicht auslösen. Was auf den ersten Blick ein gutes Argument für den Erwerb der Fonds zu sein scheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Illusion: Ein Dachfonds investiert in andere Fonds und träge dementsprechend die durch steuerliche Änderungen verursachten Gewinneinbußen der Sondervermögen mit. Die Steuerfreiheit für den Dachfonds gewährleistet lediglich, dass keine doppelte Besteuerung von Kursgewinnen stattfindet.
Umfangreiche Aktivitäten der Anleger insbesondere im Bereich der Investmentfonds sind für Banken und ihre Berater vorteilhaft, wird doch bei jeder Transaktion ein Agio erhoben. Anleger sollten allerdings nur dann umschichten, wenn dafür ein tatsächlicher Bedarf besteht.
Auch die weit verbreitete Ansicht, Wertpapiere, die noch in diesem Jahr gekauft würden, unterlägen vollständig der bisherigen Regelung, trügt. Die Schonfrist gilt lediglich für Kursgewinne; Zinsen und Dividenden, die ab dem nächsten Jahr dem Anleger zufließen, sind abgeltungssteuerpflichtig.
Privatanleger sollten sich in keinem Fall von Aktionismus leiten lassen. Die Abgeltungssteuer bietet durchaus Vorteile. Finanzinnovationen beispielsweise werden in Zukunft nicht mehr mit dem - meist über 25 Prozent befindlichen – persönlichen Steuersatz veranlagt, gleiches gilt für Kuponzahlungen. Offene Immobilienfonds sind von den Neuerungen überhaupt nicht betroffen; sie können auch in Zukunft Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren vereinnahmen.
Fazit: Die derzeit besonders aggressiven Vertriebsbemühungen der Banken sollten Anleger keinesfalls dazu verleiten, unsinnige Transaktionen durchzuführen. Mit wenigen Ausnahmen besteht kein Grund, Anlageentscheidungen ausschließlich unter dem Aspekt der Besteuerung zu treffen.
BankingPortal24.de
01.08.2008
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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 Keywords: Banke, Abgeltungssteuer, Vertrieb, Anleger, Geldanlage
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