Neues vom Wohnriester






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Die „Eigenheimrente“ nimmt immer schärfere Konturen an: Der Bundesrat billigte kürzlich einschneidende gesetzliche Änderungen, die es Bauherren und Käufern von Immobilien künftig ermöglichen werden, Bemühungen im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente zum Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einzusetzen.

Die Riester-Rente versteht sich als private Altersvorsorge, die durch Zulagen des Staates gefördert wird. Jeder Sparer erhält eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 185 Euro zusätzlich; wurde der Nachwuchs erst in diesem Jahr geboren, erhöht sich die Kinderzulage sogar auf 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Altersvorsorgevertrag eines zertifizierten Anbieters einzahlen. Maximal fließen 2100 Euro abzüglich der Zulagen je Kalenderjahr in den Vertrag.

Im Zuge der Gesetzesänderungen ist es Verbrauchern künftig möglich, die in einem Vertrag angesparten Guthaben zum Erwerb bzw. zum Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Gleiches gilt für die laufenden Beiträge: Diese können künftig direkt zur Tilgung eines zur Finanzierung verwendeten Darlehens herangezogen werden – inklusive der Zulagen.

Bausparkassen werden in Kürze spezielle Bausparverträge anbieten, die Baufinanzierung und Riester-Rente kombinieren. Es wird dann künftig für Bausparer möglich sein, in der Sparphase die Renditen der Einlagen deutlich zu erhöhen und in der Auszahlungsphase eine signifikant verringerte Last schultern zu müssen.

Die zur Tilgung herangezogenen Beiträge werden nach derzeitigem Stand fiktiv dem Vertragskonto gutgeschrieben und mit einem Zinssatz in Höhe von zwei Prozent verzinst. Für Sparer ist diese Fortschreibung in der Auszahlphase des Vertrages von entscheidender Bedeutung: Durch die nachgelagerte Besteuerung entsteht im Alter eine Steuerschuld, sofern die Entnahmen nicht vor Fälligkeit des Rentenstocks zurückgeführt werden. Im Gegenzug können die Beiträge in der Ansparphase im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden.

Die neuen Regelungen stellen nach Ansicht von Beobachtern die Wiedereinführung der vor einigen Jahren abgeschafften Eigenheimzulage durch die Hintertür dar. Insbesondere Familien werden von dem „Wohn-Riester“ profitieren. So erhält eine fünfköpfige Lebensgemeinschaft, deren jüngstes Mitglied in diesem Jahr geboren wurde, in den nächsten 20 Jahren eine Bezuschussung von bis zu 19560 Euro, sofern für die Kinder lange genug ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld  besteht.

Kritiker monieren die bürokratische Komplexität insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung und verlangen Nachbesserungen. Bis zum Jahr 2010 gelten noch einige restriktive Übergangsregelungen: Bereits angespartes Kapital darf erst ab einem Gesamtvolumen von 10.000 Euro entnommen werden. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 dürften nach Einschätzung von Fachleuten nur äußerst wenige Sparer ein Guthaben in fünfstelliger Höhe in ihren Verträgen angesammelt haben.

BankingPortal24.de
17.07.2008

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Riester, Riester-Rente, Wohnriester, Eigenheim, Altersvorsorge

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