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Riester, Rürup, Rente: Wer braucht eigentlich was?
Die Notwendigkeit signifikanter Bemühungen um die private Altersvorsorge wird einer wachsenden Mehrheit der Bevölkerung bewusst. Die demographische Entwicklung und die damit verbundene Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung zwingen zu erheblichem Engagement, soll die drohende Altersarmut vermieden werden.
Die Politik hat auf den wachsenden Bedarf bereits vor einigen Jahren reagiert und verschiedene Modelle entwickelt, die es Sparern ermöglichen sollen, unter Mithilfe der öffentlichen Hand eine ausreichende Ruhestandsversorgung aufzubauen. Insbesondere die Riester- und die Rürup-Rente verzeichnen eine starke Frequenz in den einschlägigen Medien und werden von immer mehr Bürgern genutzt. An dieser Stelle sollen die Produkte kurz dargestellt werden und dazu ein Anhaltspunkt gegeben werden, für welche Bevölkerungsgruppen welche Variante die günstigste ist.
Die Riester-Rente, benannt nach ihrem Schöpfer, dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester, versteht sich als Zusatzrente, die staatlich gefördert wird. Sparer, die mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, erhalten eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich sowie eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro je Kalenderjahr und kindergeldberechtigtem Kind, das vor dem 01.01.08 geboren wurde und 300 Euro jährlich pro Kind, dass nach dem 31.12.07 geboren wurde. Von dem Mindesteigenbeitrag in Höhe von vier Prozent werden die Zulagen subtrahiert. Der mindestens aus eigenen Mittel einzuzahlende Betrag beläuft sich auf sechzig Euro im Jahr.
Die Einlagen können wahlweise in einen Investmentfonds oder einen Banksparplan eingezahlt werden und werden im Rentenalter monatlich ausbezahlt, wobei zu Rentenbeginn ein Kapitalwahlrecht für maximal 30 Prozent des Vertragsguthabens besteht. Der frühste Beginn der Rentenzahlungen kann nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
Neben den Zulagen ergeben sich durch den Abschluss eines Riester-Vertrages auch steuerliche Vorteile. Beiträge von bis zu 2100 Euro pro Kalenderjahr können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Die steuerlichen Einsparungen, die die Zulage übersteigen, werden nicht dem Altersvorsorgevertrag zugeschrieben, sondern verstehen sich als Steuergutschrift für die veranlagte Person.
Vertragsguthaben können seit kurzen auch zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums genutzt werden. Neben den Eigenleistungen sind dabei auch die gewährten Zulagen uneingeschränkt entnahmefähig. Die Einzahlungen können dabei ebenfalls zur Tilgung eines Darlehens herangezogen werden, so dass der Vertrag ohne Mittelzuwachs weitergeführt wird.
In der Auszahlungsphase werden die gesamten Rentenzahlungen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Bei zur Baufinanzierung genutzten Verträgen wird, sofern diese zu Beginn der Verrentung nicht wieder aufgestockt wurden, eine fiktive Fortschreibung der Vertragsguthaben vorgenommen, wobei eine jährliche Verzinsung in Höhe von zwei Prozent unterstellt wird.
Die Riester-Rente eignet sich vorwiegend für Arbeitnehmer und Personen ohne Einkommen, wobei der Nutzen gerade für die unteren Einkommensgruppen umstritten ist: Nach derzeitiger Gesetzeslage ist davon auszugehen, dass Ansprüche aus Riester-Verträgen auf Ansprüche im Rahmen von staatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden und sich so im Endeffekt das Versorgungsniveau für Geringverdiener nicht ändert.
Unternehmer und Personen mit einem hohen Einkommen sind mit der Basisrente, die in Anlehnung an deren Gestalter, den Wirtschaftsweisen Bert Rürup, auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, besser bedient als mit dem Modell des früheren Arbeitsministers. Die Basisrente versteht sich als zentraler Baustein der persönlichen Altersvorsorge und wird steuerlich stark begünstigt: Bis zu 20.000 Euro jährlich können im Rahmen von Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Geltendmachung derzeit nur zu 56 Prozent erfolgen kann und jedes Jahr um zwei Prozentpunkte ansteigt.
Die Besteuerung der Rürup-Rente erfolgt nachgelagert, wobei die Anteile der Einzahlungen, die derzeit steuerlich noch nicht geltend gemacht werden können, in der Rentenphase mit dem Ertragsanteil versteuert werden müssen.
Einzahlungen in einen Basisrenten-Vertrag können in einen Banksparplan oder einen Investmentfonds erfolgen, wobei letztere Variante mit einer Kapitalgarantie zum Rentenbeginn ausgestattet werden muss. Weiterhin verlangt der Gesetzgeber, dass die Auszahlung der Vertragsguthaben ausschließlich über eine lebenslange Leibrente und nicht vor dem 61. Lebensjahr erfolgen darf. Eine Vererbung, Veräußerung oder Beleihung der Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag ist ausgeschlossen; eine Hinterbliebenenversorgung allerdings möglich.
Sowohl Riester als auch Rürup sind aufgrund der gesetzlichen Restriktionen deutlich unflexibler als private Vorsorgeprodukte. Die Einschränkungen bieten jedoch einen entscheidenden Vorteil: Während der Einzahlungsphase sind die Vertragsguthaben vor Pfändung geschützt – dies gilt sowohl für privatwirtschaftliche Vollstreckungsmaßnahmen sowie für die Anrechnung von Vermögen im Rahmen eines Antrages aus Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV).
BankingPortal24.de
09.07.2008
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Riester Rente, Riester-Verträge, private Altersvorsorge, staatliche Förderung, gesetzliche Rentenkasse
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