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Beim Wechsel der KFZ-Versicherung nicht nur auf den Stichtag achten!
Bei den meisten Versicherungen ist der Vertragsbeginn der 1. Januar eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt im Allgemeinen 3 Monate zum Ende des jeweiligen Versicherungszeitraums.
Anders bei der KFZ-Versicherung, hier gibt es von der Allgemeinen Regel eine Ausnahme. Denn bei KFZ-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist lediglich einen Monat zum Ende des Versicherungszeitraums.
Wenn das Kalenderjahr zu Ende geht, enden meist auch die Laufzeiten der Verträge für KFZ-Versicherungen. Damit sich der Vertrag nicht wieder verlängert ist eine Kündigung nötig und für diese Kündigung ist der Stichtag 30.11. eines Jahres zu beachten. Daher ist der 30. November eines jeden Jahres ein wichtiges Datum für alle diejenigen, die ihre KFZ-Versicherung wechseln wollen und mit einem günstigeren Versicherungsvertrag ins Neue Jahr starten wollen.
Möchten Sie also Ihre KFZ-Versicherung dieses Jahr wechseln, müssen Sie den alten Versicherungsvertrag bis zum 30.11.2007 kündigen, damit dieser dann zum 31.12.2007 endet. Doch Vorsicht vor übereilten Kündigungen!
Häufigster Wechselgrund dürften günstigere Konditionen sein, die andere Anbieter bieten. Ein genauer Anbietervergleich und Versicherungswechsel kann durchaus einige hundert Euro sparen. Jedes Jahr aufs Neue unterbieten sich die Versicherungsgesellschaften mit günstigeren Tarifen, Bonussystemen und Rabatten. Bevor man sich allerdings nur wegen günstigster Konditionen für einen anderen Versicherer entscheidet sollte man wichtige Punkte des neuen Versicherungsvertrages beachten.
Auf jeden Fall sollte der neue KFZ-Versicherungsvertrag eine möglichst hohe Deckungssumme (> 50 Millionen Euro) enthalten. Dies betrifft Personen- und Sachsschäden. Außerdem sollte der Kunde im Vorfeld genau abwägen, ob auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten sollten im Verhältnis zum Wert des versicherten Fahrzeugs stehen.
Die Rückstufung im Schadensfall ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium, welches von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann und beim Versicherungswechsel beachtet werden sollte. Darüber hinaus sollte man den neuen Vertrag auf Zusatzleistungen wie Fahrzeug- oder Insassen- Schutzbriefe, Marderschutz etc. und Rabatt- und Bonusmodelle, wie Wenigfahrer, Garagenstellplatz etc. abprüfen. Manchmal sind solche Zusätze beitragsfrei, aber eben auch an bestimmte Auglagen gebunden.
Wer jetzt einen Wechsel seiner KFZ-Versicherung ins Auge fasst sollte einen Versicherungsvergleich vornehmen und die angebotenen Konditionen genau vergleichen. Verschiedenste Tarif- und Vergleichsrechner im Internet erleichtern dem Kunden die Arbeit des Kontaktierens einzelner Versicherungsunternehmen.
In einen Internet-Vergleichsrechner sind in der Regel die Basisdaten und Daten zu Fahrer und Fahrzeug, z.B. über den Typenschlüssel, einzugeben. Im Ergebnis erhält man eine Liste mit individuell auf diese eingegebenen Daten zu geschnittenen Angeboten. Wer sofort ein passendes Angebot findet, kann den neuen Vertrag auch gleich online abschließen.
Wenn Sie einen Vertrag gleich online abschließen vergessen Sie dann aber bitte nicht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Stichtag für die Kündigung ist wie gesagt in diesem Jahr der 30. November.
Unser Tipp: Ein guter Vergleichsrechner im Internet findet sich bei Tarifcheck24: www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung
BankingPortal24.de
26.10.2007
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Kommentare:
zuni schrieb am 28.10.2008 18:20:14
Bald (Stichtag 30.11.2008) ist es wieder soweit und der Run auf günstigere KFZ-Versicherungstarife beginnt. Manchmal kann man zwar nur ein paar Euros sparen, aber wer´s mag wechselt halt einmal jährlich die KFZ-Versicherung?!

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