Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung? Teil 2






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Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung? Teil 2

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Die Bundesregierung hat es beschlossen, und der Bundesrat hat sie abgesegnet: Die Abgeltungssteuer. Grundsätzlich gilt: Die neue Steuer bringt unter den einzelnen Anlageklassen mehr Profiteure hervor als Verlierer. Doch sieht es nicht nach voller Absicht aus, dass ausgerechnet einige der für Privatanleger gängigsten Anlageformen ab 2009 schlechter gestellt werden als vorher? Bankingportal24 präsentiert die Gewinner und Verlierer, damit Sie, liebe Leser, Ihr Depot durchforsten und reagieren können.

Aktien (-)

Bisher war es so, dass Aktien nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr schadlos wieder veräußert werden konnten. Das Risiko, aus steuerlichen Gründen die Papiere so lange im Depot zu lassen, trug der Investor. Dafür bekam er ein ordentliches Steuergeschenk vom Staat. Damit ist jetzt Schluss. Das Geschenk wird gestrichen, das Risiko bleibt. Dividenden und Gewinne werden ab 2009 unabhängig von Haltefristen erfasst. Verluste können dann nur noch geltend gemacht werden, wenn andere Aktien ein Plus erwirtschaften, mit dem der Verlust verrechnet wird.




Aktienfonds (-)

Noch können Fondmanager ein Privileg ausnutzen, das ihnen gestattet, Anteile von Aktienfonds ohne Haltefrist für Privatanleger steuerfrei zu verkaufen. Ab 2009 stellt sich bei thesaurierenden Fonds eine sehr schmerzhafte Situation ein. Da „thesaurieren“ die Rücklage von Gewinnen bedeutet, werden diese erst beim Verkauf des Fonds komplett erfasst, und womöglich wird so ein ganzer Batzen Steuern fällig. Wohl denen, die sich darüber freuen und dem Staat etwas Gutes tun möchten.

Anleihen (+)

Bei Anleihen werden die Zinsen ab 2009 im Schnitt geringer besteuert als derzeit, also eben nur noch mit 25%+Soli, anstatt mit dem persönlichen Steuersatz. Es lohnt sich steuerlich, in Bonds mit hohen Kupons zu investieren. Das bedeutet: Bonds sind Schuldverschreibungen (Anleihen), die das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung verbriefen. Mit dem Begriff Kupon wird die jährliche Verzinsung des Nominalwertes einer Anleihe in Prozent ausgedrückt. Anleihen mit hoher jährlicher Verzinsung sind also das geeignete Investment der Zukunft.

Anleihen, abgezinst (+)

Lesen wir von abgezinsten Anleihen, dann darunter Schuldverschreibungen zu verstehen, die am Ende der Laufzeit das eingesetzte Grundkapital plus eines Aufpreises über dem Kaufpreis ernten. Der gezahlte Aufpreis ist der Gewinn. Es sind keine Zinsen im eigentlichen Sinne. Bundesschatzbriefe, Zerobonds und abgezinste Anleihen fahren die Ernte also erst am Ende der Laufzeit ein und sorgen für eine höhere Progression. Da die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, kann mit dem Erwerb solcher Anleihen schon heute der ab 2009 geringere Tarif gesichert werden.

Dachfonds (+/-)

Ein Dachfonds investiert in eine Reihe anderer Investmentfonds und verkauft sich als eigenes Papier. Der Fondsmanager wird also hier keine einzelnen Aktien handeln, sondern gleich ganze Fonds. Der Austausch dieser Fonds wird aber nicht als Verkauf deklariert, so dass vor 2009 erworbene Anteile steuerfrei bleiben. Mit Zertifikaten gelingt das jetzt nicht mehr

Festgeld (+)

Auch die Erträge kurzfristig verfügbarer Anlagen wie Festgeld, Sparbücher, Geldmarktfonds etc. werden in Zukunft mit 25% plus Solidaritätszuschlag steuerlich geringer belastet als bisher.

Garantiezertifikate (+)

Garantie Zertifikate gewähren bei Laufzeitende die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals plus einer Beteiligung an der Entwicklung des Nennwertes. Dieser Kursgewinn ist heute bereits als Kapitaleinnahmen zu versteuern. Künftig ändert sich lediglich der Tarif, in der Regel nach unten. Da Verluste eher die Ausnahme sind, sind höhere Nachsteuerrenditen drin.

Genussscheine (+/-)

Der Genussschein ist ein Mix aus Anleihe und Aktie. Bisher wurde er von Steuersparern als Strategie herangezogen, denn die Zinsen werden für die meisten Genussscheine kurz nach der Hauptversammlung überwiesen. Wer anschließend kauft, die Titel knapp zwei Jahre hält und unmittelbar vor der übernächsten Ausschüttung verkauft, spart Steuern. Diese Anleger erhalten dann nur für ein Jahr die Zinsen. Die für die restliche Laufzeit kassierten Zinsen gelten als Kursgewinn, die, wie wir wissen, bei einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten nicht mehr steuerpflichtig sind.

Ab 2009 ist Schluss mit lustig, denn dann werden die Erträge von Genüssen beim Verkauf derselben versteuert. Dafür wirkt der geminderte Steuersatz entlastend auf die Ausschüttungsbeträge.

Hedge-Fonds (-)

Hedge Fonds genießen das Privileg, an Terminbörsen spekulieren zu können, ohne Steuern auszulösen. Das ist ab 2009 Vergangenheit. Immerhin lassen sich auf Fondsebene angefallene Gebühren und Schuldzinsen weiterhin verrechnen.



Offene Immobilienfonds (+)

Für offene Immobilienfonds gilt, wie für Immobilien auch, eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Danach sind Kapitaleinnahmen aus Immobiliengeschäften steuerfrei. Das soll so bleiben, sagt der Fiskus, und Auslandsmieten werden ebenso nicht erfasst. Zudem entfällt auch der Progressionsvorbehalt auf Auslandserträge.

Kapitale Lebensversicherung (+)

Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluss nach 2004 bei Fälligkeit zur Hälfte besteuert. Voraussetzung ist, dass sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt werden. Diese Policen behalten als einziges Produkt den Vorteil, dass nur 50 Prozent versteuert werden. Auf die Abgeltungssteuer übertragen hieße das, dass nur 12,5 Prozent der Erträge besteuert würden. Diese „zwei Arten von Abgeltungssteuern“ könnten zu Problemen und mehr Verwaltungsaufwand führen, weshalb die ungewollte Privilegierung dadurch vermieden wird, dass Lebensversicherungen auch in Zukunft von der neuen Abgeltungssteuer verschont werden. Es bleibt also alles beim Alten, aber eben nur für Verträge, die die Kriterien 60. Lebensjahr in Verbindung mit >12 Jahren Laufzeit erfüllen.

Rentenfonds (+)

Fonds, die auf Titel mit besonders hohem Kupon, also hohen Zinssätzen zählen, sind die Gewinner der Abgeltungssteuer. Rentenfonds, die auf Kursgewinne durch Kauf unter pari setzen und damit Papiere einholen, die unter dem Nennwert gehandelt werden, sind nicht so gut dran. Allgemein gilt aber, dass die Zinsen generell geringer, zumindest aber nicht höher als derzeit besteuert werden.

Rentenversicherung (+/-)

Private Rentenversicherungen sollten ihrem Namen gerecht werden und zur Auszahlung kommen, wenn in Rente gegangen wird. In diesem Fall bleibt alles, wie es ist. Die Auszahlungen werden weiterhin nur mit dem attraktiven Ertragsanteil besteuert, der vom Renteneintrittsalter abhängt. Gehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsteil nach heutigem Steuerrecht lediglich 18 %. Das bedeutet, dass pro 1.000 Euro Rente nur 180 Euro als Einkommen versteuert werden müssen.

Rürup-/Riester-Rente (+/-)

Wer eine Riester-Rente für ein sorgenfreies Leben nach dem Berufsleben abschließt, kassiert während der Ansparphase für seine Beiträge staatliche Förderung. Die Höhe derer hängt vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab und eignet sich besonders für junge Familien. Versteuert wird mit dem individuellen Steuersatz, wenn das Ziel „Endlich Rentner“ erreicht ist. Das war so, ist so und wird auch so bleiben.

Zertifikate (-)

Bonus-, Sprint-, Outperformance- und Expresspapiere sind noch bis Ende 2008 von der Steuer befreit. Wer jedoch meint, bis dahin noch schnell gezielte Käufe zu tätigen, die die Steuerfreiheit über 2009 hinaus zu retten, soll wissen, dass einschränkende Übergangsregeln dem einen Strich durch die Rechnung machen. Außerdem mindern Verluste aus Fehlspekulationen in Zukunft alle Kapitaleinnahmen.



BankingPortal24.de
05.10.2007

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Abgeltung, Abgeltungssteuer, Anleihen, Fonds, Zinsen, Steuern, Erträge, Aktien, Riester Rente

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