Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung? Teil 1






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Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung? Teil 1

Wie war es doch so schön, als Otto-Normalverdiener vor Jahrzehnten noch lustig drauf los sparen konnte, ohne dass es den Fiskus interessiert hätte. Doch seit es den allseits so beliebten Freistellungsauftrag gibt, ist es vorbei mit der Laune, zumal der Freibetrag ständig gekürzt und es dem Sparer, der seine Schäfchen bei verschiedenen Instituten im Trockenen hat, schwer gemacht wird, den Überblick zu behalten. Immerhin gab (und gibt es bis Ende 2008) noch die Möglichkeit, in die Aktienmärkte zu flüchten und steuerfrei Gewinne einzufahren, wenn man dem Versuch widersteht zu spekulieren. Alle Anlagen, die der Sparer mindestens ein Jahr lang in seinem Depot verwahrt, werden nicht mehr als Spekulation eingestuft und steuerlich belohnt. Damit soll aber jetzt Schluss sein. Ein Damoklesschwert schaukelt über uns. Darauf geschrieben steht: Abgeltungssteuer.

Allein schon das Wort ist uns unsympathisch, erinnert Ab-Geltung doch irgendwie an Ver-Geltung. Alle Kapitalerträge, so sagen die Propheten, sollen ab 2009 pauschal mit 25% abgestraft werden. Die für uns neue Abgabe nennt sich Abgeltungssteuer und ist im Ausland schon länger bekannt. Doch wo die europäischen Nachbarn eine Grenze ziehen (bei 25% nämlich), setzen die deutschen Volksvertreter noch einen drauf und addieren den Solidaritätszuschlag hinzu.




Wer gläubig ist, darf auch noch seine Kirchensteuer hinzu addieren. Wenn schon Steuern zahlen, dann richtig. Der neue Satz gilt für alle Einkünfte wie Zinsen, Fondserträge, Wertpapiergeschäfte oder Erlöse aus Kapitallebensversicherungen, letzteres für Verträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden. Liegt damit alles im großen Topf der Melker, oder gibt es auch noch Ausnahmen? Kaum zu fassen, aber ja, die gibt es:

Da ist zum Beispiel die private Rentenversicherung. Sie wird auch in Zukunft mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Und Grundstücke oder geschlossene Immobilienfonds können auch weiterhin nach zehn Jahren steuerfrei veräußert werden. Für Münzen, Antiquitäten, private Sammlungen oder Goldbarren gilt das schon nach einem Jahr.

Wer mit der Steuererklärung schon immer auf Kriegsfuß stand, befürchtet vielleicht, dass es jetzt gar schlimmer wird. Froh wird da das Wort vernommen, dass sich nicht viel ändern wird. Zwar nimmt die Bank uns das Leidige ab und überweist die Abgeltungssteuer, die den Freibetrag von 801 Euro pro Person übersteigt, gleich ans Finanzamt, aber die Kapitalerträge können diesem auch weiterhin präsentiert werden. Das macht vor allem für Steuerzahler Sinn, die einen persönlichen Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer genießen. Diese Begnadeten bekommen nach einer „Günstigerprüfung“ die zuviel gezahlte Differenz vom Staat zurück. Über Auslandsdepots bezogene Zinsen oder realisierte Kursgewinne gehören aber unbedingt in die Erklärung. Sie werden dann mit 25% pauschal nach versteuert (hätte ich fast vergessen: plus Soli natürlich). Die Stelle der Werbungskosten für Kapitaleinkünfte werden Sie in Zukunft vergebens suchen, denn gezahlte Zinsen, Beratungshonorare und die Fahrt zur Hauptversammlung sind in Zukunft Privatvergnügen und mit dem Pauschbetrag bereits abgegolten.

Etwas Positives möchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten, denn die der Abgeltungssteuer unterliegenden Erträge gehören nicht mehr zu den übrigen steuerlichen Belastungen, wodurch die Gesamteinkünfte und damit die Progression sinken. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wirken sich nur noch auf Steuervergünstigungen aus, die ja von der Einkommenshöhe abhängig sind. Außerdem überwacht der Fiskus unsere Konten nicht mehr, einen Schritt weiter weg vom gläsernen Bürger?

Auch wenn die Bank die Steuer überweist, ist das nichts Endgültiges. Wer meint, übervorteilt zu werden, kann durch die Bank zuviel gezahlte Steuern per Steuererklärung zurück holen. Dazu bedarf es einer neuen Bescheinigung der Bank, die das Finanzamt prüft. Bei berechtigter Beschwerde wird der zuviel gezahlte Betrag erstattet.

Lässt sich unter den gegebenen Voraussetzungen nun wirklich unser Titel "Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung?" aufrecht erhalten, oder ist es am Ende gar nicht so schlimm wie befürchtet?

Prüft man das neue Gesetz auf Herz und Nieren, erschließt sich uns, dass grundsätzlich nicht gemeckert werden kann. Es wird nicht nur eine neue Steuer eingeführt, sondern ein ganzes (Steuer)-System reformiert. Das bringt uns einige Vereinfachungen, eine übersichtlichere Steuererklärung und einen abgesenkten Tarif. Nicht nur, dass die Bank sich kostenlos um unsere steuerlichen Angelegenheiten kümmert. Durch den fixen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommt es bei Anlegern mit hoher Progression zu einer deutlichen Reduzierung der jährlichen Steuerschuld. Statt derzeit bis zu 51,5 Prozent ist der Staat ab 2009 nur noch mit maximal 28 Prozent an der Geldanlage beteiligt.



Werden wieder mal nur die Reichen belohnt?

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob Menschen mit weniger Einkommen und damit niedrigerer Progression keinen Vorteil von der neuen Regelung hätten. Aber auch diese Gruppe profitiert von einem kaum beachteten, aber entscheidenden Entlastungseffekt. Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne, selbst Auszahlungen von Versicherungen, bleiben der Steuererklärung fern, so dass ab Januar 2009 fast alle Steuerzahler vor dem Fiskus ärmer erscheinen. Weniger Gesamteinkünfte mindern den Steuersatz für alle Einkünfte. Darunter fallen nicht nur Löhne und Renten, sondern auch Mieteinnahmen, und sogar Firmengewinne. Bisher war es so, dass Anlagen, die auf einen Schlag fällig wurden, die Progressionskurve in die Höhe trieben. Ab 2009 werden die daraus fälligen Erträge aber unabhängig von der Höhe immer mit 25 Prozent erfasst (plus Soli :o)). Hinzu kommt, dass die Sparer, die einen unter 25% liegenden persönlichen Steuersatz ihr Eigen nennen, die Einkünfte aus Kapitalanlagen immer noch dem Fiskus melden können, um die Differenz geltend zu machen. Wer sich nun schon die Hände reibt soll wissen, dass dazu das zu versteuernde Einkommen eines Ledigen unter 15.380 Euro liegen muss. Derzeit eingereichte Freistellungsaufträge müssen Anleger nicht verändern. Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben und werden zum neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro zusammengefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.

Hört sich gar nicht so übel an, meinen Sie? Hat das neue System denn gar keine Nachteile? Oh doch, die hat es, vor allem für langfristige Anlagen mit Aktien, Zertifikaten und Investmentfonds. Wie wir bereits wissen, entfällt derzeit die Steuerfreiheit nach der Spekulationsfrist. Anfallende Steuern sind aber nicht zeitnah fällig, sondern werden vom Finanzamt gestundet, bis alles auf einen Streich beim Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt abgezwackt wird. Das hat einen bitteren Beigeschmack, wenn man sich auf die satten Gewinne eines florierenden Aktienfonds freut. Je mehr er einfährt, desto mehr verdient der Fiskus mit. Aber das Risiko trägt der Investor alleine. Da ist es wenig tröstlich, dass Papiere, die zum 31. Dezember 2008 im Depot liegen, sehr kulant behandelt werden (nach dem 14. März 2007 gekaufte Zertifikate ausgenommen).

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt ein bekanntes Sprichwort. Und der Wille des Sparers, nicht nur Geld, sondern auch Steuern zu sparen, wird zu einem Weg führen, der den Wunsch erfüllt. Bereits jetzt arbeiten Anbieter von Finanzdienstleistungen, sowie Geldhäuser an solchen Produkten, z.B. Dachfonds, in denen unter Jahresfrist Fonds gewechselt werden. Lassen wir uns überraschen, was die Kreativität entsprechender Köpfe auf den Weg bringt. Eines ist jedoch sicher: Der Run auf Aktien wird spätestens ab Januar 2009 merklich nachlassen. Nicht nur das Ende der Spekulationsfrist wird das verursachen, sondern auch der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, wodurch Gewinne durch Aktiengeschäfte gleich doppelt besteuert werden. Bleiben dem Gewinnsüchtigen nur noch Produkte, die eine unternehmerische Beteiligung voraussetzen wie Investitionen in Windkraftanlagen oder geschlossene Immobilienfonds, Beteiligung an Schiffen und ähnliches. Hier blickt der Fiskus ins Leere, denn die Abgeltungssteuer greift nicht, weder jetzt noch dann.

Per saldo wird es mit der Steuerumstellung für Anleihen und Lebensversicherungen attraktiver, bei Aktien und Zertifikaten ungünstiger, und bei Rentenversicherungen ändert sich nichts. Daher können Zinsjäger in Hinsicht auf ihre Rentenwerte eher mit besseren Renditen kalkulieren. Das gilt generell für alle Produkte, die aktuell nicht auf Steuerspareffekte ausgelegt sind. Ein Rentenpapier tritt sogar als Profiteur aus seinem bisherigen Schattendasein: Zerobonds mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sammeln die Zinsen im Kurs ohne jegliche Abgaben an. Wird bei Fälligkeit oder Verkauf bereits die Abgeltungsteuer wirksam, greift auf die geballten Einnahmen nur der moderate Abgeltungstarif.

Da die vielen Anlageformen den Überblick versperren, erfahren Sie demnächst bei uns, was sich für Ihre Anlage ändert, was besser, was schlechter gestellt ist oder unverändert bleibt. Und sobald uns ein Schnäppchen über den Weg läuft, das die neue Steuer entkräftet, erfahren Sie es sofort. Schauen Sie bald wieder rein und erkundigen Sie sich im 2. Teil, welche Anlagen vom neuen Steuersystem profitieren.

Dieser Beitrag wird fortgesetzt. Lesen Sie den 2. Teil von Des Teufels neuer Genosse: Die Abgeltung?
Betätigen Sie diesen Link: Abgeltungssteuer – Teil 2
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BankingPortal24.de
01.10.2007

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Abgeltung, Abgeltungssteuer, Fiskus, Anlagen, Bank, Steuern

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Kommentare:
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Danke! schrieb am 22.01.2009 17:54:58

Herzlichen Dank, liebe Bundesregierung! Mit meinem persönlichen Steuersatz von gut 42 % spare ich in Geldanlage-Dingen ja nun kräftig.

Endlich wird mal etwas für die Gutverdiener und Leistungsträger in diesem Lande getan!

Abmelkungssteuer schrieb am 18.06.2008 09:35:49

Das eigentliche Problem an dieser Steuer ist, daß es durch die Inflation zu einer Substanzbesteuerung kommt. Wenn z.B. in 10 Jahren der Kurs einer Aktie genau mit der Inflationsrate wächst, hat man beim Verkauf dann nicht einen Cent gewonnen. Nach der Abgeltungssteuer steht dann ein klarer Kaufkraftverlust. Sparen und Investieren macht so keinen Sinn. Besser ist, man haut alles gleich auf den Kopp. Dann hat man von seinem Geld wenigstens was gehabt. Schlichte Gemüter werden sich aber über ihre Scheingewinne freuen und den Verlust nicht bemerken. Das ist sicher auch der tiefere Sinn dieser Steueränderung.




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