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Altersvorsorge - mehr als Rente
Wer Altersvorsorge hört, denkt in erster Linie an die staatliche Rente. Das ist klar, denn das hat jahrzehntelang genügt und ist ein Begriff, der mit dem Thema als erstes assoziiert wird. Aber Rente ist nicht gleich Rente. Die heutigen Berufsanfänger wägen sich sorglos im Schoß der staatlichen Altershilfe und meinen oft, das würde schon werden, wenn es mal soweit ist.
Dass damit aber ein großer Bluff verbunden ist, liegt inzwischen wie eine dunkle Wolke über dem Land. Die Sonne bricht da nicht mehr durch – Schluss also mit dem sorglosen Entgegenschuften zur Altersruhe? Und wir sagen: Ja, so ist es. Wer nach einem arbeitsreichen Leben seine Freizeit auch finanziell unbeschwert genießen möchte, ist daher selbst gefragt. Natürlich wurden bereits Modelle entwickelt, was zu tun ist, damit in späten Jahren nicht das böse Erwachen kommt und Sätze wie „Hätte ich doch…“ unausgesprochen bleiben.

 Die Altersvorsorge in Deutschland baut sich auf drei Säulen auf, die da sind: die gesetzliche Rentenversicherung (gRV), die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge. Damit sich jeder ein Bild machen kann, was darunter zu verstehen ist, geht dieser redaktionelle Beitrag darauf ein.
Um es hinter uns zu kriegen, fangen wir mit dem leidlichen Thema der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Wie wird sie eigentlich finanziert? Wer auf seinen Lohnzettel schaut stellt fest, dass ein ganz schöner Batzen seines Bruttoeinkommens für die Rente abgezwackt wird. Das passiert jedem so, der nicht selbständig ist und von dieser Schmach befreit bleibt. Selbständige dürfen nämlich selbst vorsorgen. Alle anderen füllen die Kasse, damit diese das Eingenommene gleich wieder verteilt, an die, die augenblicklich Rentner sind. Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet also nach dem Umlageverfahren. Die Generation, die jeweils die Beiträge zahlt, verlässt sich darauf, dass ihre Kinder, die die nächste Generation der Beitragszahler darstellen, die zukünftigen Renten finanziert. Dieses Prinzip ist auch unter dem Namen „Generationsvertrag“ bekannt.
Seit 1911 ist die gesetzliche Rente Bestandteil der Reichsversicherungsverordnung (RVO). Seither wurden allein von 1925 bis 1988 282 Änderungen in dieser RVO durchgezogen. Trotzdem sind ihre Grundzüge erhalten geblieben. Und auch wenn sie in über 100 Jahren sowohl zwei Weltkriege, Inflationen als auch gute und schlechte wirtschaftliche Bedingungen durchgemacht hat, war der Bestand nie ernsthaft gefährdet. Mittlerweile ist eine Grundvoraussetzung, die für das Rentensystem lebenswichtig ist und war, gänzlich verändert:
Beitragszahler zur Rentenversicherung sind Mangelware. Bestehend aus den Erwerbstätigen und deren Arbeitgebern decken sie derzeit nur 80% der Finanzierung. Weitere 20% sind über den so genannten Bundeszuschuss zur Rentenversicherung finanziert. Reichen die vorhandenen Gelder in einem Kalenderjahr nicht aus, müssen die Beiträge für das kommende Jahr erhöht werden. Bei den Erwerbstätigen geschieht das durch die Anhebung des Beitragssatzes. Der Bundeszuschuss wird im gleichen Maße erhöht. Die Regelung des Rentenrechts unterliegt also keiner Ewigkeitsgarantie. Der Gesetzgeber nahm schon immer Änderungen darin vor. Zwar wird es die gRV auch in Zukunft geben, aber es ist davon auszugehen, dass das Leistungsniveau weiter sinkt. Die Höhe der zu erwartenden Rente steht nicht unter Eigentumsschutz. Keiner kann also darauf offen und schon gar nicht verlangen, dass er die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt bekommt, so wie es bei einer privaten Versicherung der Fall wäre.
Das sind die Probleme der gesetzliche Rentenversicherung
Die Lebenserwartung heutiger Rentengenießer
Da ist zum einen die Lebenserwartung. Um die Jahrhundertwende lag sie in Deutschland bei durchschnittlich 45 Jahren. Heute werden wir ungefähr 76 Jahre alt. Wie schön, dass die moderne Medizin stetig steigende Erfolge feiert. Viele große Volkskrankheiten sind nahezu ausgerottet. Dieser wünschenswerte Fortschritt drückt sich durch eine immer weiter steigende Lebenserwartung aus und ist für die gRV eine derbe Belastung.
Aus der höheren Lebenserwartung resultiert eine Überalterung der Gesellschaft, denn es kommen auch nicht so viele Kinder nach wie gebraucht würden, um die Überalterung auszugleichen. Zurzeit bringt in Deutschland jede Frau statistisch gesehen 1,35 Kindern auf die Welt. Damit die Bevölkerung stabil bleibt, müssten es etwas mehr als 2 Kinder sein - es fehlen also gut 30% Geburten. Einer stetig wachsenden Zahl von Älteren stehen immer weniger junge Menschen gegenüber. Nach einer Modellrechnung des Statistischen Bundesamtes wird zur Mitte des Jahrhunderts etwa jeder Dritte über 60 Jahre alt sein. Die älter werdenden Menschen beziehen also länger Rente (laut Statistischem Bundesamt in den alten Bundesländern durchschnittlich ca. 16 Jahre), was ein dauerhaft höher werdendes Finanzierungsvolumen für die Beitragszahler ergibt.
Was das heißt, liegt klar auf der Hand: Die schrumpfende Masse in der Beitragszahlerecke versorgt in immer kürzerer Zeit die rasant zunehmende Zahl der Rentenempfänger, die sich zudem einer stetig steigenden Lebenserwartung erfreut. Waren 1960 noch 100 Beitragszahler für 30 Rentner da, so werden es 2040 schon 102 Rentner sein!
Viel zu lange angesetzte Arbeitszeit
Bei der Berechnung der statistischen Werte geht der Gesetzgeber vom so genannten „Eckrentner“ aus. Das ist ein Mensch, der 45 Jahre lang seinen Beitrag zahlte, nie arbeitslos oder lange krank war und durchschnittlich verdiente (ca. 28.000 Euro brutto im Jahr). Von diesen seltenen Wesen gab es um das Jahr 2000 13 Stück! Oft wird erst mit 30 Jahren das Studium beendet, um mit 50 Jahren in den verdienten Vorruhestand zu gehen (ein derbes Beispiel, aber möglich). Auch Babypausen und Teilzeitarbeit sorgen für kürzere Versicherungszeiten. Es bleibt folglich immer weniger Zeit, Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen.
Geschöntes Beitragsaufkommen
Auch bei den stetig steigenden Beiträgen hat der Beitragszahler so langsam die Schmerzgrenze erreicht. Bei dem Durchschnittsjahresbruttowert aller Versicherten in 2001 von 27.872 € flossen bei einem Beitragssatz von 19,1% monatlich 444 € in die Kassen unseres Staates. Wenn das, wie Vater Staat es möchte, 45 Jahre lang passieren soll, würde der Eckrentner knapp 240.000 € einzahlen.
Ein mickriges Renteniveau
Die amtliche Rechnung unterstellt, dass der „Eckrentner“ 45 Jahre lang zum Durchschnittslohn arbeitet, keine Gehaltserhöhung, nichts. In Wirklichkeit sind Männer nicht einmal 40 Jahre berufstätig, und Frauen durchschnittlich nur 26 Jahre. Statt der „Standardrente“ von 1.118 € gab es zuletzt auf dieser Basis nur 988 € für Männer. Die Frauen waren mit lächerlichen 651 € noch schlechter dran (jeweils nach heutiger Kaufkraft berechnet). Im Schnitt lag das tatsächliche Versorgungsniveau der rentennahen Jahrgänge nur bei 59% statt der theoretisch 70% des durchschnittlichen Nettoverdienstes. Nach der Rentenreform wird das Versorgungsniveau weiter auf 67% abgesenkt.
Folge: Je nach persönlichem Arbeits-Lebenslauf wird ein Neurentner im Jahre 2025 im Durchschnitt nur etwa 50-55% seines letzten Nettoeinkommen beziehen. Hier tut sich eine enorme Versorgungslücke auf.
Rentenrendite – ein Witz?
Die gesetzliche Rentenversicherung kann keine attraktive Alterssicherung mehr anbieten. Werden die Pflichtbeiträge der Versicherten als "Investition" und die Rente als "Kapitalertrag" angesehen, so ist die "Rendite" von Jahrgang zu Jahrgang rückläufig. Alleinstehende Männer des Jahrgangs 1930 erzielen mit ihren Beiträgen noch eine effektive Verzinsung von 2,2 Prozent. Der Geburtsjahrgang von 1950 kommt dagegen auf eine "Null-Rendite", er erhält nicht mehr Rente, als er zuvor an Beiträgen geleistet hat. Der Jahrgang 1960 zahlt sogar mehr Beiträge an die Rentenkassen, als er später einmal zurück erhält. Die Minus-Rendite steigt bei allein stehenden Männern von -0,2 Prozent (Jahrgang 1960) bis zum Geburtsjahrgang 2000 auf -0,6 Prozent - ein schlechtes Geschäft für die Versicherten.
Und: Die nächste Kürzung kommt bestimmt, irgendwann!
Fazit:
Junge Leute werden immer stärker zur Kasse gebeten - wie viel sie später mal an Rente bekommen, steht in den Sternen. Ein guter Rat kann daher nur lauten: Legen Sie Ihr Augenmerk unbedingt auf die anderen Säulen der Altersversorgung. Fangen Sie so früh wie möglich an, sich ein finanzielles Polster für Ihren Ruhestand zu beschaffen!
Die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge heißen
Die private Altersvorsorge
Deckt die staatliche Versorgung später mal (vorsichtig prognostiziert) 40-45%, dann sollte die private Vorsorge etwa 15-20% übernehmen. Eine private Altersversorgung ist deklariert als eigenverantwortliche Zusatzvorsorge, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ein Standbein darstellt. Das kann ein langfristiges Sparen in qualitativ hochwertige Aktienfonds sein, eine private Rentenversicherung u.ä. Diese individuelle Eigenvorsorge wird um staatlich geförderte Produkte ergänzt:
Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die Riester-Rente
Und am 1. Januar 2005 kam die "Rürup-Rente" hinzu.
Handeln ist gefragt. denn die Zeit arbeitet gegen Ihre Rendite! Jeder Beitrag, der nicht schon heute in eine private Vorsorge fließt, muss später erheblich höher ausfallen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Daran ändern weder Riester noch Rürup etwas, denn die oben genannten geförderten Zusatzvorsorgen machen höchstens wett, was durch Kürzungen der Staatsrente verloren geht. Versorgungslücken werden damit nicht geschlossen! Dass der spätere sorgenfreie Lebensabend nur mit Disziplin zu erreichen ist, leuchtet sicherlich ein. Um einen niet- und nagelfesten Plan aufzustellen, muss die zu erwartende Versorgungslücke durch einen individuellen Finanzplan ermittelt werden. Ist das geschehen, kann die dritte Säule bezeichnet werden, die da heißt:
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Auch die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat gefördert. Da sieht man mal, wie wichtig es ihm ist, später nicht so viele Meckerer im Land zu haben, denn der Staat kann sich darauf berufen, dass er die Vorsorgewilligen gefördert hat. Leider macht er eine dermaßen leise Werbung dafür, dass viele gar nicht wissen, was ihnen so alles zusteht, geschweige denn von den Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen.
Die bAV beinhaltet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugesagt worden sind. Im Großen und Ganzen werden damit die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge ergänzt. Das war aber nicht schon immer so. Erst seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten und dafür vom Arbeitgeber eine entsprechende Altersvorsorge zu verlangen. Natürlich ist der Umwandlungsbetrag, da steuerlich gewürdigt, nicht beliebig hoch und somit bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) festgenagelt. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kassiert nicht beliebig hohe Beiträge. Die BBG bestimmt die maximale Gehaltshöhe, von der die gRV Beiträge kassieren darf.
Was aber, wenn der Arbeitgeber schon freiwillig eine eigenfinanzierte Betriebsrente installiert hat? Nun, ihr Recht auf Entgeltumwandlung wird davon nicht beschnitten. Der Arbeitgeber ist aber nur dazu verpflichtet, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung mit Rentenzahlung abzuschließen!
Das hören wir gerne – Steuern sparen!
Eine betriebliche Altersvorsorge wird aus dem Bruttogehalt gefüttert. Das heißt, die Beiträge werden abgeführt, bevor die Steuer zugreifen kann. Damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen und der individuelle Steuersatz. Aber bitte nicht zu früh freuen, denn die betriebliche Altersvorsorge ist mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zur nach gelagerten Besteuerung gedacht. Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 angeschlossen wurden, gilt die Pauschalversteuerung, denn die spätere steuerfreie Auszahlung gibt es nicht mehr. Stattdessen werden die Beiträge für eine Direktversicherung in die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreistellung der Beiträge) einbezogen.
NOCH keine Sozialabgaben!
Wer auch noch Sozialabgaben wie Beiträge zur Rente, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegekasse einsparen möchte, sollte sich ran halten, denn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind im Gegensatz zum staatlich geförderten Vorsorgebeitrag nur noch bis Ende 2008 sozialabgabenfrei. Ab 2009 müssen Mitarbeiter, die sich per Gehaltsumwandlung eine Firmenrente sichern, bei allen Formen Sozialabgaben entrichten. Weiterhin sozialabgabenfrei bleibt nur die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge, und zwar bei Direktzusagen und Unterstützungskassen unbegrenzt, bei Pensionsfonds und -kassen bis zur Höhe von 4% der BBG.
Laut neuesten Meldungen sollen nun doch auch die vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge sozialabgabenfrei bleiben!
Nun sind nach der Direktversicherung wieder neue Vokabeln aufgetaucht. Ja, was gibt es denn nun alles für betriebliche Altersvorsorgen?
Grundformen der betrieblichen Altersversorgung sind die Direktversicherung, die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, was er anbietet. Es zahlt sich aus.
BankingPortal24.de
14.09.2007
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Altersvorsorge, Rente, gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge
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Kommentare:
Miriam S. schrieb am 28.08.2009 15:02:40
Klasse Überlick zum Thema Altersvorsorge und Rentenversicherung - Herzlichen Dank!


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