

|

|

Reicht Zahlungsverzug für eine Kreditkündigung?
Wer anderen etwas Geld leiht, will dieses auch möglichst wieder zurück haben. Erst recht, wenn Geldverleih das Geschäft ist, so wie es bei Kreditinstituten der Fall ist. Dass schnell jemand sauer wird, wenn ein säumiger Zahler Stress verursacht, ist nur zu verständlich. Aber darf eine Bank, die nicht wirklich am Hungertuch knabbert (sonst könnte sie ja kein Geld verleihen), gleich so muffig werden, dass sie dem Kreditnehmer das ganze Geliehene auf einen Schlag wieder abknöpfen möchte? Das Oberlandesgericht Celle sagte dazu am 29.06.2007 mit Aktenzeichen 3 W 126/06: Nein. Es war der Ansicht, dass dabei gewisse Regeln einzuhalten sind.


Was war passiert?
Eine Bankkundin hatte ein Darlehen in Höhe von 8.500 Euro aufgenommen und fühlte sich irgendwann nicht mehr gewillt, ihrer Rückzahlungspflicht nachzukommen. Zwar hatte die Bank mehrmals zaghaft angefragt, ob sie nicht doch die Ratenzahlung wieder aufnehmen wolle, sah sich aber mit ihrem Anliegen einer gewissen Ignoranz ausgesetzt. Diese Art der Behandlung mochte die Kreditgeberin nun aber nicht hinnehmen und fuhr härtere Geschütze auf, indem sie das Darlehen kurzum fristlos kündigte.
Die zahlungsunwillige Kundin konnte die Reaktion ihrer Bank nicht begreifen und bat das OLG Celle um ein salomonisches Urteil. Dieses kam nach genauer Prüfung der Sachlage zu dem Schluss: Die Kündigung eines Kredits durch eine Bank ist unter Umständen auch dann nicht zulässig, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsrückstand ist und die Bank versucht hat, ihn zur Zahlung zu bewegen. Eine erfolglose Aufforderung zur Zahlung genüge nicht als Kündigungsgrund.
Was also dann? Dazu das OLG weiter: Die Bank hätte der Kundin deutlicher machen müssen, dass die Lage ernst sei.
Dabei dachten die Robenträger aus Celle aber nicht an breitschultrige Roboter in Nadelstreifenanzügen und mit Sonnenbrillen. Vielmehr hätte es einer schriftlichen Fristsetzung bedurft, verbunden mit einer Kündigungsandrohung.
BankingPortal24.de
26.07.2007
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Zahlungsverzug, Kreditkündigung, Kreditinstitut, Bankkundin, Bankkunde, Kreditnehmer, Rückzahlungspflicht, OLG
Abrufe: 1508
RSS-Feed: abonnieren
Twitter: bankingportal24 folgen | Facebook:
Kommentare:
Es wurden bisher keine Kommentare abgegeben. Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag. Klicken Sie hier


Schreiben Sie einen neuen Kommentar zu diesem redaktionellen Beitrag oder diskutieren Sie über dieses Thema oder andere Finanzthemen im Finanzforum. Tauschen Sie sich dort mit anderen Mitgliedern z.B. über Probleme mit Banken, Anbietern oder bestimmte Produkte aus und diskutieren Sie Ihre Meinung.
Zurück zur Finanz Redaktion
|
|