Billigere Kredite durch europaweiten Wettbewerb?






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Billigere Kredite durch europaweiten Wettbewerb?

So könnte man meinen, wenn man Schlagzeilen liest, wie „Vorschlag für neue Richtlinie zum Verbraucherkredit wurde angenommen“. Doch was heißt das für den Endverbraucher? Kann der potentielle Kreditnehmer sich in Deutschland nun wirklich die Hände reiben und für den nächsten Neuseelandtrip schon mal die Tickets bestellen? Schauen wir mal rein.




Fakt ist, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über den Verbraucherkredit angenommen hat. Das war dringend nötig, denn die geltende EU-Regelung aus dem Jahre 1987 hat mit der bedeutenden Entwicklung in diesem Bereich nicht Schritt gehalten und legte bis dato nur einen Mindeststandard fest. Jeder Mitgliedsstaat hatte sein eigenes Rezept für die "Kreditsuppe" abgeheftet, und der Sumpf aus unübersichtlichen Regelungen hatte zum Rückgang grenzübergreifender Geschäfte und zu unterschiedlichem Schutz der Verbraucher geführt. Action war auf jeden Fall gefragt. Das Resultat kann sich sehen lassen, betonte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Brüssel, denn Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz europaweit zu verbessern. Folgende neue Bestimmungen lassen aufhorchen:

1. Harmonisierte Rechtsvorschriften: War die geltende Regelung nur mit grundlegenden Bestimmungen gefüttert, die den Mitgliedstaaten einen ausgedehnten Gestaltungsspielraum zugestanden, so sieht die neue Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten diese nicht durch zusätzliche Bestimmungen aufplustern dürfen - einige konkret genannten Einzelfälle ausgenommen.

2. Es reicht nicht mehr aus, dass die Bank in ihrer Geberrolle einfach nur den Zinssatz angibt, der mitunter sehr diffus sein kann. So müssen nun ergänzende Angaben zu den Kreditbedingungen her, wie z.B. Höchstbetrag und Gebühren.

3. Dem Verbraucher müssen alle vertraglichen Informationen in einem EU-weit einheitlichen Formular zur Verfügung gestellt werden.

4. Auch die in den Kreditverträgen auszuweisenden Angaben sind vorgeschrieben.

5. Es gilt ein europaweites 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen.

6. Möchte eine Bank ihr verliehenes Geld nicht so schnell wieder sehen, vergällt sie dem Kunden das vorzeitige Rückzahlen oft durch hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Dieser Willkür wird nun ein Ende gesetzt durch Begrenzung der Höchstsumme.

7. Und nicht zuletzt wird in Zukunft auch die Formel bestimmt, nach der der effektive Jahreszins berechnet wird. Ein Gourmetrezept beinhaltet eben feste Zutaten.

Aus einem Paket von zahlreichen Punkten sind dies die wichtigsten. Doch was bringt diese Neuerung dem Verbraucher? Wird er nicht trotzdem lieber zuhause zur Sparkasse seines Vertrauens gehen und sich persönlich beraten lassen? Nun, im Zeitalter des Online-Bankings ist es überhaupt kein Problem mehr, Geldgeschäfte über den PC abzuwickeln, und wenn man sich dabei auch noch auf festgesetzte Regelungen verlassen kann, wird sich der eine oder andere sicher überlegen, ob er nicht lieber 50 Euro bei der Monatsrate spart und auf die persönliche Beratung verzichtet, denn das (Kreditzins)-Gefälle nach Norden hin lässt eine ordentliche Ersparnis zu.

Dem Häuslebauer, der sich nun vor lauter Freude auf dem frisch gekauften Bauplatz wälzt sei aber gesagt, dass Wohnungsbaudarlehen von der Regelung ausgenommen sind. Da darf getrost die persönliche Beratung genossen werden. Aber den Wettbewerb gibt’s doch auch gleich um die Ecke, oder?

BankingPortal24.de
03.07.2007

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Kredite, billig, Wettbewerb, europaweit, Verbraucherkredit, Kreditnehmer, Kreditbedingungen, Kreditverträgen, Kreditzins, Europäische Kommission, Richtlinie

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