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Grenzüberschreitende Zinsbesteuerung verschoben
Die EU Staaten haben die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung um ein halbes Jahr verschoben.
Grund hierfür ist die Schweiz, die den ursprünglichen Termin zum 01.01.2005 nicht einhalten kann. Die Schweiz muß zustimmen - die Zustimmung erfolgt jedoch erst nach Durchführung eines Plebiszites (Volksentscheides). Maßgabe war die Zustimmung anderer Nicht-EU-Länder, der Schweiz und der EU-Mitgliedsstaaten.


Deutschland und andere EU-Länder erhoffen sich von dieser Steuererhebung erhebliche Mehreinnahmen und eine Vorbeugung gegen Steuerflucht.
von: Torsten Knobloch, banking.portal24
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Zinsbesteuerung, steuer, steuererhebung, grenzüberschreitend, eu, eu staaten, schweiz,
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