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Wie sicher ist Ihr Geld? Wir geben Ihnen die Antworten zur Einlagensicherung.
Öffentliche Banken
Die gesetzlich zugesicherte Grundabsicherung der Kundeneinlagen wird über die Entschädigungseinrichtung beim Bundesverband öffentlicher Banken (VöB) gewährleistet. Diese Einrichtung ist vergleichbar mit der der privaten Banken und sichert Einlagen vom Kunden damit bis zu 100% bzw. maximal bis zu 50.000 EUR ab (Höchstgrenzen geändert ab 01. Juli 2009). Über das Mindestmaß an Sicherheit gibt hinaus gibt es eine freiwillige Einlagensicherung. Der Einlagensicherungsverband öffentlicher Banken haftet im Insolvenzfalle mit seinem gesamten Fondsvermögen.
Unter öffentlichen Banken sind beispielsweise Investitionsbanken der Länder, aber auch die Postbank zu verstehen.


Schutz:
Kundengelder sind mit dem gesamten Fondsvermögen gesichert und damit begrenzt geschützt! Ein rechtlicher Anspruch auf diese Sicherungsleistung besteht nicht!
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