Einlagensicherung | Kreditbanken und Realkreditinstitute








Wie sicher ist Ihr Geld? Wir geben Ihnen die Antworten zur Einlagensicherung.

Kreditbanken und Realkreditinstitute

Die Ihnen gesetzlich zugesicherte Grundabsicherung der Kundeneinlagen wird über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gewährleistet. Alle deutschen Privatbanken sind an die EdB angeschlossen. Über diesen Mindest-Standard hinaus sind die privaten Banken an den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angegliedert. Der garantiert die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Hierbei ist der letzten veröffentlichten Jahresabschlusses als Basiszeitpunkt zu verstehen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Es sind alle "Nichtbankeneinlagen" geschützt, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Die Verbindlichkeiten, über die eine private Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhabereinlagenzertifikate und Inhaberschuldverschreibungen, werden nicht geschützt.




Schutz:

Bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank - praktisch unbegrenzt! Einen rechtlicher Anspruch auf den Einlagensicherungsfonds besteht nicht!


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