Einlagensicherung | Sparkassen








Wie sicher ist Ihr Geld? Wir geben Ihnen die Antworten zur Einlagensicherung.

Institute des Sparkassensektors

Die Einlagensicherung für die Sparkassen wird durch die Träger (Städte, Landkreise und Gemeinden) gewährleistet. Die Kommunen und Länder sind gesetzlich verpflichtet - als Gewährträger, die Sparkassen in Ihrem Bestand zu sichern und haften unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten im Falle der Zahlungsunfähigkeit.

Darüber hinaus besteht ein Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe, in dem alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen in einer Haftungsgemeinschaft angeschlossen sind. Dieses Sicherungssystem besteht aus 12 Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und der Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen. Als institutssichernde Einrichtung schützt es alle an dieses System angeschlossenen Institute im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Ziel des Fonds ist es im Notfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchzuführen und sicherstellen, dass ein angeschlossnes Institut sämtlichen Verbindlichkeiten zukünftig erfüllen kann. Jedem Kunden können daher seine fälligen Ansprüche, z. B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen sowie verbriefte Forderungen, wie auch alle anderen Ansprüche in voller Höhe erfüllt werden.




Schutz:

Dieses Sicherungssystem garantiert eine indirekte volle Absicherung in voller Höhe der Kundeneinlagen - unbegrenzt geschützt!


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